Der Abend, den Sie kennen
Vierzig Objekte, jede Woche Handwerkerrechnungen, Versorgerabrechnungen, Mahnungen. Zuordnen zum richtigen Objekt, zur richtigen Kostenart, zum richtigen Wirtschaftsjahr. Und alles muss in der Jahresabrechnung wieder auffindbar sein.
Was nachts vorbereitet wird
- Eingangsrechnungen den Objekten und Kostenarten zugeordnet
- Beträge gegen den Wirtschaftsplan geprüft, Ausreißer markiert
- Zahlungsläufe vorbereitet — aber nie ausgelöst
- Anrufe und Mails dem richtigen Objekt zugeordnet
Die eine Seite am Morgen
Eine Seite je Morgen, nach Objekten gruppiert: erledigt, und was Ihre Freigabe braucht.
Beispieldarstellung. Echte Struktur, erfundene Zahlen.
Ihre Unterschrift bleibt Ihre Unterschrift
Zahlungen aus fremdem Vermögen löst niemand automatisch aus — bei uns nicht und in Ihrem Interesse auch sonst nicht. Alles über einer von Ihnen gesetzten Betragsgrenze bleibt Einzelfreigabe.
Was gleich bleibt
- Ihre Verwaltersoftware bleibt im Einsatz
- Ihre Objektstruktur bleibt unverändert
- Ihre Bank bleibt Ihre Bank
- Kein neues Login für Ihr Team
Kein neues Programm. Keine Datenübernahme. Keine Schulung.
Wo wir stehen
Aus Ihrer Branche haben wir noch keinen Kunden. Die Bauteile laufen produktiv, der Zuschnitt auf Objektbuchhaltung wäre neu — das sagen wir offen.
So läuft es
Erstes Gespräch, dann vierzehn Nächte zur Probe für 900 Euro — vollständig auf den Auftrag anrechenbar. Ihr Aufwand dabei: ein Termin über eine Stunde und vier Benutzerkonten. Wird es mehr, ist die Probe kostenlos.
Wir richten ein Haus zur Zeit ein.
Kurze Fragen
Löst das Zahlungen selbständig aus?
Nein. Zahlungen werden vorbereitet und Ihnen vorgelegt. Ohne Ihren Klick passiert nichts, und es gibt einen Not-Aus, der alles anhält.
Was ist mit der Jahresabrechnung?
Jeder Beleg trägt seine Zuordnung und ein Freigabeprotokoll mit Zeitstempel. Was Sie für die Abrechnung brauchen, ist damit auffindbar und nachvollziehbar.
Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir bereiten Belege vor und weisen auf Auffälligkeiten hin — die Entscheidung und die Beratung bleiben bei Ihnen und Ihrem Steuerberater.





